Anti-Spam
Definition
Spam ist jegliche Zustellung von E-Mails an Personen, die vorher keine Zustimmung oder Verlangen hierzu geäußert haben. Meist geschieht Spamming in Zusammenhang mit kommerziellen Absichten des Absenders.
Rechtliche Lage
Der Versand eines Newsletters und E-Mail-Marketing im weitesten Sinne sind erlaubnisbasierte Werbeformen. Das bedeutet, dass der Empfänger dazu eingewilligt haben muss, von einem Versender E-Mails zu empfangen, die werblichen Charakter haben. Geregelt ist dies im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in § 7 Abs. 2 Nr. 3.
Unerheblich ist dabei, ob der Empfänger eine Privatperson oder ein Geschäftskontakt ist. Auch ein informativer Newsletter eines Unternehmens, der nicht direkt Produkte oder Dienstleistungen anpreist, ist als Werbung anzusehen. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 11.03.2004 ausdrücklich den Begriff Newsletter im Zusammenhang mit E-Mail-Werbung genannt.
Anti-Spam-Erklärung
Die webworx GmbH setzt das Double-Opt-In-Verfahren bei Kunden des sitepackage:// Newsletter-Systems voraus und garantiert auf diese Weise, dass keine unerwünschten E-Mails versendet werden.
Double-Opt-In-Verfahren
Beim E-Mail-Marketing kann man die Schriftform als unangemessen ansehen, und die Einwilligung darf insofern auch nur elektronisch erfolgen. Dann sollte am besten das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren eingesetzt werden. Durch den obligatorischen Klick auf einen Bestätigungslink in der E-Mail, die nach der Anmeldung an den Interessenten gesendet wird, ist gewährleistet, dass kein Dritter eine E-Mail-Adresse ohne Einwilligung des Inhabers in einen Verteiler eintragen kann.
Da die E-Mail nur von der Person empfangen werden kann, die Zugriff auf das entsprechende E-Mail-Konto hat, ist die Nachweisbarkeit auf gewisse Weise gewährleistet. Für die E-Mail, die im Verlauf des Double Opt-In zur Bestätigung an den Empfänger gesendet wird, gibt es einige zusätzliche Punkte zu beachten. So darf diese Nachricht keinen werblichen Charakter haben, sondern muss klar und sachlich formuliert sein, das automatisierte Anmeldeverfahren verständlich beschreiben und den Empfänger auch über sein Widerspruchsrecht aufklären.
Die Rechtsprechung hat mittlerweile den Sinn des Double Opt-In und entsprechender Bestätigungs-E-Mails hervorgehoben, so dass man davon ausgehen kann, dass ihr Versand selbst noch keinen Verstoß darstellt.
Nutzungsrichtlinien für unsere Kunden
Zweckbezug
Gespeicherte E-Mail-Adressen dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu denen der Empfänger bei Abgabe seiner Zustimmung eingewilligt hat. Zudem darf keine Adressweitergabe oder Drittnutzung ohne Zustimmung des Empfängers erfolgen.
Transparenz
Jede von unseren Kunden versendete E-Mail muss den Namen und die Kontaktdaten des Versenders enthalten. Der Absendername sollte sprechend sein und am besten die Firmierung enthalten. Auch ein vollständiges Impressum in jedem Newsletter muss gewährtleistet sein.
Abmeldung
Eine Abmeldung vom Newsletter muss ohne Weiteres und unverzüglich möglich sein. Zum Beispiel kann dies über eine einfache E-Mail oder durch ein Abmeldeformular geschehen, das in jedem Newsletter verlinkt wird.
Einverständnis
Es wird keine E-Mail ohne vorherige Zustimmung des Empfängers versendet. In sitepackage:// wird dies durch das Double-Opt-In Verfahren realisiert. Alternativ dazu kann der Versender eine schrifltiche Einverständnis beim Empfänger einholen und diese archivieren.
Sollten Sie trotz der vorgenannten Richtlinien eine unerwünschte E-Mail von einem unserer Kunden erhalten, wenden Sie sich bitte an unseren Support. Wir überprüfen dann Ihre Beschwerde und entfernen die betreffende E-Mail-Adresse gegebenenfalls aus dem Verteiler unseres Kunden.