Auswahl des richtigen Anmeldeverfahrens
Für die unterschiedlichen Anmeldeverfahren werden meist die beiden Fachbegriffe Opt-In (auch Single Opt-In genannt) und Double Opt-In (auch Confirmed Opt-In genannt) verwendet. Sie bezeichnen die Art der Prozedur, die Interessenten bei einer Anmeldung zu Ihrem Newsletter durchlaufen.
Opt-In als Voraussetzung für E-Mail-Marketing
Das Opt-In ist eine einfache unbestätigte Anmeldung, die zumeist über die eigene Website, manchmal auch über eine fremde Website (Co-Registrierung) erfolgt. Ein Opt-In ist beim erlaubnisbasierten Marketing (Permission Marketing) das Mindeste, was ein Versender benötigt, damit er Informationen an einen entsprechenden Adressaten schicken darf. E-Mail-Marketing ist immer nur mit dieser erklärten Einwilligung des Empfängers möglich, andernfalls wäre es rechtswidrig.
Das Problem an einer unbestätigten Anmeldung ist die Möglichkeit, dass die E-Mail-Adresse des neuen Abonnenten von einem Dritten eingetragen werden kann. Dies stellt dann keine ausreichende Einwilligung dar und der Versand eines Newsletters an eine auf diese Weise in den Verteiler aufgenommene Adresse ist nicht zulässig. Dass der Versender dies nicht wissen kann, spielt rechtlich gesehen keine Rolle.
Bestätigte Anmeldung mit dem Double Opt-In
Um das geschilderte Problem zu vermeiden und diese Lücke beim einfachen Opt-In zu schließen, gibt es ein erweitertes Verfahren, das Double Opt-In genannt wird. Es verlangt vom Interessenten die Reaktion auf eine E-Mail, die er nach seiner Anmeldung automatisch erhält. Erst wenn er den Empfang dieser E-Mail bestätigt, wird er Abonnent des Newsletters.
Das Double Opt-In prüft also, ob derjenige Interessent, der seine E-Mail-Adresse bei der Anmeldung zum Newsletter angibt, auch wirklich Zugriff auf das entsprechende E-Mail-Konto hat. So wird verhindert, dass Personen fremde E-Mail-Adressen zum Empfang des Newsletters anmelden. Dieses Verfahren ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber es wird für seriöses E-Mail-Marketing im Allgemeinen empfohlen, u.a auch vom DDV und dem eco.
Anmeldeverfahren klar beschreiben
Der Nachteil des Double Opt-In ist natürlich der zusätzliche Aufwand, der einem Interessenten entsteht, wenn er nach seiner Anmeldung noch einmal auf eine Bestätigungs-E-Mail reagieren muss. Das Abonnement eines Newsletters ist oft eine spontane Entscheidung und eventuell gehen durch den Zusatzaufwand potentielle Abonnenten verloren. Dem können Sie begegnen, wenn Sie auf den jeweiligen Webseiten und in den Bestätigungs-E-Mails den Ablauf der Anmeldung und die Gründe dafür klar kommunizieren. Machen Sie den Interessenten deutlich, dass das Double Opt-In in deren eigenem Interesse eingesetzt wird.
Zusendung von Bestätigungslinks erlaubt
Vor einiger Zeit war noch unklar, ob nicht auch das Zusenden eines Bestätigungslinks im Rahmen des Double Opt-In schon als unerwünsche und damit unzulässige E-Mail gelten kann. Durch entsprechende Gerichtsurteile ist mittlerweile aber eine gewisse Klärung dieses Sachverhalts erreicht worden. Die Bestätigungs-E-Mails stellen keine unzumutbare Belästigung dar, denn sie dienen eindeutig der Verhinderung des Missbrauchs von Anmeldeformularen. Dem Einsatz des Double Opt-In steht also nichts im Wege.
